Auszubildende an niedersächsischen Schulen des Gesundheitswesens

Meeting team of doctor and medical staff at hospital, Consultation about the treatment of heart disease, pneumonia, gastrointestinal and stomach diseases. and osteoporosis
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Die Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen sind für die Ausbildung in nichtakademischen Gesundheitsberufen zuständig. Die an den insgesamt 194 Schulen angebotenen vollschulischen Ausbildungsgänge sind eng mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens verbunden und weisen hohe Praxisanteile auf. Im Schuljahr 2022/23 absolvierten 5 932 Personen an niedersächsischen Schulen des Gesundheitswesens eine Ausbildung.

Von den Auszubildenden 2022 waren knapp zwei Drittel (64,1 %) Frauen und ein gutes Drittel (35,9 %) Männer. Rund 300 Schülerinnen und Schüler (5,1 %) an den Schulen des Gesundheitswesens hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Gegenüber dem Vorjahr (8 110) hat sich die Zahl der Auszubildenden deutlich verringert (-26,9 %). Diese Entwicklung ist allerdings stark durch strukturelle Veränderungen im entsprechenden Ausbildungssektor geprägt (siehe methodische Hinweise).

Beliebtester Bildungsgang Physiotherapie

Knapp die Hälfte der Auszubildenden (2 796) in den Schulen des Gesundheitswesens befanden sich im Schuljahr 2022/23 in einer Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/-in (siehe Abbildung A1). Außerdem beliebt waren mit 1 000 Personen die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in und mit 758 Personendie Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Assistenten/-in. Insgesamt 378 Auszubildende meldeten die Schulen im Schuljahr 2022/23 in Niedersachsen in der Logopädie. Weitere 158 Schülerinnen und Schüler entfielen auf die Ausbildung zur Hebamme, 125 auf den Bildungsgang Diätassistenz. Die auslaufenden Bildungsgänge zur Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege meldeten noch 227 Auszubildende insgesamt im Schuljahr 2022/23.

Die meisten Schülerinnen und Schüler sind mit 2796 im Bildungsgang Physiotherapie zu finden. 1000 Schülerinnen und Schüler absolvierten im Schuljahr 2022 eine Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter und 758 eine Ausbildung in der Medizinisch-technischen Assistenz. 378 Personen entfielen auf den Bildungsgang Logopädie und 239 auf die Operationstechnische Assistenz. Die beiden auslaufenden Bildungsgänge in der Pflege wiesen 227 Schülerinnen und Schüler aus. Den Bildungsgang zur Hebamme absolvierten 158 Personen. In der Diätassistenz wurden 125 Auszubildende im Schuljahr 2022/23 gemeldet, in der Podologie 119. Auf die Anästhesietechnische Assistenz entfielen 108 Schülerinnen und Schüler und weitere 24 auf sonstige Bildungsgänge.
A1 Auszubildende nach Bildungsgang an den Schulen des Gesundheitswesens in Niedersachsen im Schuljahr 2022/23

In fast allen Bildungsgängen an Schulen des Gesundheitswesens befinden sich mehr Frauen als Männer. Lediglich im Bildungsgang Notfallsanitäter/-in wurden mit 60,6 % mehr männliche als weibliche Auszubildende (39,4 %) gemeldet (siehe Abbildung A2).

Die Abbildung zeigt die Auszubildenden der Bildungsgänge an den Schulen des Gesundheitswesen, ausgewiesen nach Geschlecht. In fast allen Bildungsgängen an Schulen des Gesundheitswesens befinden sich mehr Frauen als Männer. Lediglich im Bildungsgang Notfallsanitäter/in werden mehr männliche (60,6%) als weibliche Personen (30,4 %) ausgebildet. In nahezu allen Bildungsgängen liegt der Frauenanteil über 70%. Nur in der Physiotherapie und in der Ausbildung zum Masseur bzw. medizinischen Bademeister und Masseurin und medizinische Bademeisterin überschreitet der Anteil der männlichen Auszubildenden die 40%.
A2 Auszubildende nach Bildungsgang und Geschlecht in den Schulen des Gesundheitswesens im Schuljahr 2022/23, Anteile in Prozent (für einige Bildungsgänge werden aus Geheimhaltungsgründen keine Werte ausgewiesen)

Neue Bildungsgänge an den Schulen des Gesundheitswesens

Erstmals in der Statistik der Schulen des Gesundheitswesens wurden im Schuljahr 2022/23 die Bildungsgänge der Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) und der Operationstechnischen Assistenz (OTA) erhoben. Beide Ausbildungen wurden 2019 bundeseinheitlich geregelt (ATA-OTA-G)1Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten vom 14. Dezember 2019 (ATA-OTA-G), Regelung Abschnitt 2: http://www. gesetze-im-internet.de/ata-ota-g/BJNR276810019.html (zuletzt abgerufen am 16.02.2023).. Insgesamt 20 Schulen meldeten in diesen beiden Bildungsgängen Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2022/23, davon 108 Personen im Bildungsgang zum/zur ATA und 239 Personen in der Ausbildung zum/zur OTA.

Methodische Hinweise

Die seit 2020 auslaufenden Bildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden inzwischen durch die generalisierte Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann abgelöst. Diese Ausbildung wird wiederum in der ebenfalls seit 2020 durchgeführten Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) und nicht mehr in der Statistik der Schulen des Gesundheitswesens abgebildet. Zum diesjährigen Stichtag (15.11.2023) sind in den auslaufenden Bildungsgängen zur Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege an Schulen des Gesundheitswesens nur noch Absolventinnen/Absolventen bzw. Abgängerinnen/Abgänger zu erwarten. Ebenfalls nicht Bestandteil der Statistik der Schulen des Gesundheitswesens sind die Bildungsgänge Altenpflege, Ergotherapie sowie Pharmazeutischtechnische Assistenz. Diese werden in der Statistik der Berufsbildenden Schulen erhoben.

Ebenfalls erstmalig in der Statistik vertreten ist im Jahr 2022 der Bildungsgang Orthoptik in Niedersachsen. Da bisher allerdings nur eine Schule die staatliche Anerkennung erhielt,
werden kaum entsprechende Schülerinnen und Schüler statistisch erfasst. Erste Absolventinnen und Absolventen der neuen Bildungsgänge Anästhesietechnische Assistenz, Operationstechnische Assistenz und Orthoptik, die in der Regel drei Jahre dauern, sind frühestens zum Stichtag am 15.11.2025 zu erwarten.

 

Fußnoten

  • 1
    Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten vom 14. Dezember 2019 (ATA-OTA-G), Regelung Abschnitt 2: http://www. gesetze-im-internet.de/ata-ota-g/BJNR276810019.html (zuletzt abgerufen am 16.02.2023).