10 Jahre Deutschlandstipendium

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Mit der Einführung des Deutschlandstipendiums 2011 hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Ziel gesetzt, die Stipendienkultur in Deutschland weiterzuentwickeln. Mehr als 10 Jahre nach der Einführung ist festzustellen, dass sich das Deutschlandstipendium – neben einer Vielzahl von weiteren Stipendien- und Förderprogrammen – als Element der Begabtenförderung in der deutschen Hochschullandschaft fest etabliert hat. Dies zeigen auch die Daten der amtlichen Statistik, die seit 2011 jährlich Informationen zum Deutschlandstipendium bereitstellt. Auf Basis der aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2021 wird in diesem Beitrag auf 10 Jahre Deutschlandstipendium in Niedersachsen zurückgeblickt.

Hintergrund zum Deutschlandstipendium

Gefördert werden sollen mit einem Deutschlandstipendium besonders begabte und leistungsfähige Studierende. Das entsprechende Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)1Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957), das zuletzt durch Artikel 74 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist. regelt hierzu, dass „[n]eben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang […] auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden [sollen], die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.“2Siehe § 3 Stipendienprogramm-Gesetz – StipG.

Während Stipendienprogramme der 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland (z. B. Studienstiftung des Deutschen Volkes) sich überwiegend durch öffentliche Gelder finanzieren, basiert das Deutschlandstipendium auf einem anderen Ansatz: Von der Fördersumme, die pro Person 300 Euro monatlich beträgt, wird eine Hälfte vom Bund bereitgestellt. Die andere Hälfte wird hingegen durch private Fördernde, beispielsweise Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen oder auch Alumni (ehemalige Geförderte), finanziert.3Sofern der bei privaten Förderinnen und Förderern eingeworbene Betrag 150 Euro übersteigt, ist es zulässig, ein höheres Stipendium als 300 Euro auszuzahlen (siehe § 5 Stipendienprogramm- Gesetz – StipG Die Stifterinnen und Stifter können zudem zusätzliche Förderangebote machen, beispielsweise Praktika, Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen. Die Förderung ist grundsätzlich einkommensunabhängig, erfolgt für mindestens zwei Semester, höchstens bis zum Erreichen der Regelstudienzeit und kann uneingeschränkt gemeinsam mit einer BAföG-Förderung bezogen werden. Am Deutschlandstipendium beteiligen können sich alle staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, mit Ausnahme von Verwaltungsfachhochschulen. Den Hochschulen kommt bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Deutschlandstipendiums eine zentrale Rolle zu: Sie wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst aus und können die Kriterien für die Auswahlverfahren und Vergabe der Stipendien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben konkretisieren. Zudem organisieren sie eigenständig die Einwerbung der privaten Fördermittel und sprechen potenzielle Mittelgeberinnen und Mittelgeber an.

Wie viele Stipendien die Hochschulen jeweils vergeben, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang private Fördermittel eingeworben werden.4Das Stipendienprogramm-Gesetz sieht eine Höchstförderquote von 1,5 % je Hochschule vor. Diese Quote kann jedoch auf bis zu 8 % erhöht werden, sofern andere Hochschulen im jeweiligen Bundesland ihr Kontingent nicht ausschöpfen. Ein wesentlicher Anreiz für private Stifterinnen und Stifter, sich am Deutschlandstipendium zu beteiligen, ist aus Sicht des BMBF die Stärkung regionaler Netzwerke durch den Verbund mit Hochschulen sowie die Förderung der Ausbildung von Nachwuchskräften in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.5Siehe: www.deutschlandstipendium.de (zuletzt abgerufen am 21.10.2022).

Deutliche Zunahme von Stipendiatinnen und Stipendiaten

Seit 2011 hat sich die Zahl der mit einem Deutschlandstipendium geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten in Niedersachsen verfünffacht und ist von 523 auf 2 597 Personen angestiegen (siehe Abbildung 1).

A1: Die Zahl der Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten in Niedersachsen ist von 523 im Jahr 2011 auf 2.597 im Jahr 2021 angestiegen. Im Zeitverlauf zeigt sich eine nach Hochschulart unterschiedliche Entwicklung. So studierte in 2011 mit 376 Stipendiatinnen und Stipendiaten der Großteil (71,9 %) an einer Universität, 141 (27,0 %) an einer Fachhochschule und 6 (1,1 %) an einer Kunst- und Musikhochschule. Innerhalb von 10 Jahren nahm insbesondere der Anteil Geförderter an Fachhochschulen stetig zu. 2021 waren 1.406 Stipendiatinnen und Stipendiaten (54,1 %) an einer Universität und 1.096 (42,2 %) an einer Fachhochschule eingeschrieben, weitere 3,7 % entfielen auf Kunst- und Musikhochschulen.
A1 Deutschlandstipendium: Stipendiatinnen und Stipendiaten in Niedersachsen in den Jahren 2011 bis 2021 nach Hochschulart

Insgesamt beteiligten sich im Jahr 2021 24 von 29 niedersächsischen Hochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen) am Deutschlandstipendium. Im betrachteten Zehnjahreszeitraum stieg die Zahl der Geförderten kontinuierlich an. Lediglich im Jahr 2016 zeigte sich kurzzeitig eine leicht rückläufige Entwicklung, die sich im Folgejahr aber wieder umkehrte, anschließend war bis zum Jahr 2021 weiterhin jährlich ein Anstieg von Stipendiatinnen und Stipendiaten zu verzeichnen.

Während in den ersten Jahren nach Einführung des Deutschlandstipendiums der überwiegende Teil der geförderten Studierenden von Universitäten stammte (2011: 71,9 %), hat sich die Zusammensetzung nach Hochschularten im Zeitverlauf deutlich verändert. 2021 stammte zwar weiterhin noch mehr als die Hälfte (54,1 %) der Stipendiatinnen und Stipendiaten von Universitäten, innerhalb von zehn Jahren hat sich der Anteil der Fachhochschulstudierenden jedoch deutlich erhöht (von 27,0 % auf 42,2 %). Ein leichter, aber kontinuierlicher Anstieg der Gefördertenzahlen zeigt sich auch bei Studierenden von Kunst- und Musikhochschulen. Ihr Anteil an allen Stipendiatinnen und Stipendiaten erhöhte sich 2021 von 1,1 % auf 3,7 %.

Der Anteil der mit einem Deutschlandstipendium geförderten Stipendiatinnen und Stipendiaten an allen Studierenden hat sich im Zeitverlauf ebenfalls erhöht (siehe Abbildung 2). Lag dieser im Jahr 2011 noch bei 0,3 % an allen im Wintersemester 2011/12 an niedersächsischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden, stieg er innerhalb von 10 Jahren auf 1,3 %. Damit nähert sich der Anteil der gesetzlich definierten „Höchstförderquote“ je Hochschule von 1,5 %.6Bundesweit lag der Anteil der im Jahr 2021 Geförderten an allen im Wintersemester 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden bei 1,0 %. Der Anteil der Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten verteilt sich dabei jedoch nicht gleichmäßig über die einzelnen Hochschulen. Vielmehr unterscheidet er sich deutlich zwischen den Hochschularten: An Universitäten (1,0 %) fällt er im Durchschnitt geringer aus als an Fachhochschulen (1,9 %) sowie insbesondere an Kunst- und Musikhochschulen (4,0 %).

A2: Der Anteil der mit einem Deutschlandstipendium geförderten Studierenden hat sich, bezogen auf die Zahl der niedersächsischen Studierenden in den Wintersemestern 2011/2012 bis 2021/2022, innerhalb von 10 Jahren von 0,3 % auf 1,3 % erhöht. Die Zahl der Studierenden in Niedersachsen stieg dabei zwischen dem Wintersemester 2011/2012 und dem Wintersemester 2019/2020 ebenfalls an, von 161.417 auf 210.224 Personen. Seit dem Wintersemester 2020/2021 zeigte sich eine rückläufige Entwicklung der Studierendenzahlen. Im Wintersemester 2021/2022 studierten noch 197.246 Personen an niedersächsischen Hochschulen.
A2 Deutschlandstipendium: Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten in Niedersachsen an allen Studierenden an niedersächsischen Hochschulen im Zeitverlauf (WS 2011/12 bis WS 2021/22)

Deutlicher Anstieg von Frauen und ausländischen Studierenden unter den Geförderten

In den vergangenen 10 Jahren hat sich zudem der Anteil der geförderten Frauen deutlich erhöht. Lag der Frauenanteil 2011 noch bei 46,8 %, stieg er bis zum Jahr 2021 auf 59,1 % an (siehe Abbildung 3). Zwar ist auch insgesamt der Frauenanteil unter den Studierenden angestiegen, im selben Zeitraum allerdings lediglich von 47,6 % auf 50,0 % (bezogen auf die jeweiligen Wintersemester 2011/2012 bis 2021/2022), sodass Frauen inzwischen überdurchschnittlich häufig unter den Geförderten vertreten sind.

Ebenfalls angestiegen ist zwischen 2011 und 2021 auch der Anteil ausländischer Studierender unter den Stipendiatinnen und Stipendiaten. 2011 hatten noch 28 bzw. 5,4 % der Geförderten eine ausländische Staatsangehörigkeit, 2021 war dies bereits mehr als ein Zehntel aller Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten (301 bzw. 11,6 %).

A3: Der Frauenanteil unter den Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten hat sich zwischen 2011 und 2021 von 46,8 % auf 59,1 % erhöht. Im selben Zeitraum ist zudem auch der Anteil ausländischer Studierender, die mit einem Deutschlandstipendium gefördert wurden, angestiegen. Lag dieser 2011 noch bei 5,4%, hat er sich bis 2021 auf 11,6 % erhöht.
A3 Deutschlandstipendium: Anteil der weiblichen Geförderten sowie der Geförderten mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Niedersachsen in den Jahren 2011 bis 2021

Ingenieurwissenschaften dominieren bei der Stipendienvergabe

Die meisten Stipendiatinnen und Stipendiaten befanden sich 2021 in den Fächergruppen Ingenieurwissenschaften (861 bzw. 33,2 %) sowie Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (702 bzw. 27,0 %, siehe Abbildung 4). Etwa ein Zehntel (252 bzw. 9,7 %) studierte im Bereich Mathematik/Naturwissenschaften und 8,6 % (bzw. 223) in den Geisteswissenschaften. Weitere 158 Stipendien (6,0 %) wurden an Studierende der Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften vergeben.

A4: Dargestellt wird für das Jahr 2021 die Verteilung der Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten nach Fächergruppen sowie im Vergleich dazu die Verteilung der niedersächsischen Studierenden im Wintersemester 2021/2022 insgesamt, ebenfalls differenziert nach Fächergruppen. Die meisten Stipendiatinnen und Stipendiaten studierten 2021 ein Fach der Ingenieurwissenschaften (861 bzw. 33,2 %). Bezogen auf alle niedersächsischen Studierenden (26,9 %) ist diese Fächergruppe unter den Geförderten somit überrepräsentiert. 27,0 % der Geförderten studierten in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, dies sind gut fünf Prozentpunkte weniger als unter den niedersächsischen Studierenden insgesamt (32,9 %).
A4 Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten in Niedersachsen 2021 nach Fächergruppen und Studierende an niedersächsischen Hochschulen insgesamt im jeweiligen Fachbereich im WS 2021/2022, Anteile in %

Es zeigt sich außerdem, dass Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten in bestimmten Fächergruppen überdurchschnittlich stark vertreten sind. So entfielen 33,2 % der vergebenen Deutschlandstipendien im Jahr 2021 auf die Ingenieurwissenschaften, an niedersächsischen Hochschulen studierten im Wintersemester 2021/2022 jedoch insgesamt nur 26,9 % aller Studierenden in dieser Fächergruppe. Ebenso waren in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften (inkl. Veterinärmedizin) (7,2 % gegenüber 5,2 %) sowie der Fächergruppe Kunst, Kunstwissenschaft (7,6 % gegenüber 3,8 %) vergleichsweise viele Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten vertreten. Gegenüber ihrem Anteil in der gesamten Studierendenschaft seltener vertreten waren Geförderte in den Fächergruppen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (27,0 % gegenüber 32,9 %), Mathematik, Naturwissenschaften (9,7 % gegenüber 12,5 %) und Geisteswissenschaften (8,6 % gegenüber 11,8 %).

Deutschlandstipendium: Weitergegebene Mittel

Wie eingangs beschrieben, finanziert sich das Deutschlandstipendium zu gleichen Teilen sowohl aus Mitteln des Bundes als auch aus privaten Fördermitteln. Letztere umfassten in Niedersachsen im Jahr 2021 insgesamt 2,48 Mio. Euro, die im Rahmen des Deutschlandstipendiums an die geförderten Studierenden weitergegeben wurden (s. Tab. T1). Davon entfielen 1,04 Mio. auf ungebundene Mittel und 1,44 Mio. auf gebundene, also an bestimmte Zwecke oder Fachrichtungen gebundene Mittel. Korrespondierend zur zunehmenden Zahl an Stipendiatinnen und Stipendiaten hat sich in den vergangenen 10 Jahren entsprechend auch der Umfang der Mittel deutlich erhöht und sich innerhalb dieses Zeitraums fast verzehnfacht (von 258 900 € auf 2,48 Mio. €).

T1 Deutschlandstipendium: an Stipendiatinnen und Stipendiaten in Niedersachsen weitergegebene Mittel (ohne Bundesmittel) nach Art der Mittel

JahrInsgesamtUngebundene MittelGebundene Mittel*
2011 258 900114 000144 900
20121 145 700514 575631 125
20131 746 300667 1001 079 200
20141 969 950876 7001 093 250
20152 060 2501 122 200938 050
20162 034 601830 5511 204 050
20172 004 600834 0201 170 580
20182 178 300860 6001 317 700
20192 323 950945 3001 378 650
20202 352 1501 103 4001 248 750
20212 481 0001 040 5001 440 500
*Mittel, die für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge zweckgebunden sind.

Mehr als 1 000 Mittelgeberinnen und Mittelgeber haben sich 2021 in Niedersachsen am Deutschlandstipendium beteiligt. Hierbei handelte es sich um verschiedene Akteure, wie Kapitalgesellschaften (797 700 €), Privatpersonen und Einzelunternehmen (377 440 €), juristische Personen des öffentlichen Rechts (195 760 €) sowie Personengesellschaften (179 250 €). Der Großteil der Mittel entfiel aber auf sonstige juristische Personen des privaten Rechts (930 850 €). Darunter fallen beispielsweise eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften oder Stiftungen privaten Rechts.

Fazit

Das Deutschlandstipendium hat seit seiner Einführung im Jahr 2011 stetig an Bedeutung gewonnen. Inzwischen werden mit rund 2 500 Stipendiatinnen und Stipendiaten an niedersächsischen Hochschulen bereits 1,3 % aller Studierenden mit einem Deutschlandstipendium gefördert. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die beschriebene positive Entwicklung des Deutschlandstipendiums in den nächsten Jahren an niedersächsischen Hochschulen fortsetzt. Jedoch lässt sich festhalten, dass sich das Deutschlandstipendium, neben den bereits länger etablierten Stipendien insbesondere der 13 Begabtenförderungswerke, aber auch einer Vielzahl kleinerer Stipendienprogramme in Deutschland, als ein weiteres Instrument zur finanziellen Förderung von Studierenden fest etabliert hat. Dies zeigt sich auch im direkten Vergleich der Gefördertenzahlen: Bundesweit wurden im Jahr 2021 laut BMBF rund 32 333 Stipendiatinnen und Stipendiaten durch eines der 13 Begabtenförderungswerke gefördert.7Siehe: https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/die-begabtenfoerderungswerke/die-begabtenfoerderungswerke_node.html (zuletzt abgerufen am 14.12.2022). Nur rund 3 300 Studierende weniger (28 984 bundesweit) erhielten im selben Jahr ein Deutschlandstipendium.

 

Fußnoten

  • 1
    Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957), das zuletzt durch Artikel 74 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.
  • 2
    Siehe § 3 Stipendienprogramm-Gesetz – StipG.
  • 3
    Sofern der bei privaten Förderinnen und Förderern eingeworbene Betrag 150 Euro übersteigt, ist es zulässig, ein höheres Stipendium als 300 Euro auszuzahlen (siehe § 5 Stipendienprogramm- Gesetz – StipG
  • 4
    Das Stipendienprogramm-Gesetz sieht eine Höchstförderquote von 1,5 % je Hochschule vor. Diese Quote kann jedoch auf bis zu 8 % erhöht werden, sofern andere Hochschulen im jeweiligen Bundesland ihr Kontingent nicht ausschöpfen.
  • 5
    Siehe: www.deutschlandstipendium.de (zuletzt abgerufen am 21.10.2022).
  • 6
    Bundesweit lag der Anteil der im Jahr 2021 Geförderten an allen im Wintersemester 2021/2022 eingeschriebenen Studierenden bei 1,0 %.
  • 7