Die Agrarstrukturerhebung 2023 in Niedersachsen

Nimmt die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe weiter ab? Wie viel Pacht müssen Betriebe zahlen? Ist die Anzahl an Bio-Betrieben in den vergangenen Jahren gestiegen? Wie sehr musste im vergangenen Jahr bewässert werden? Und welche Maschinen stehen den Betrieben zur Verfügung? Die europaweite Agrarstrukturerhebung soll in diesem Jahr wiederholt ein aktuelles Bild der Landwirtschaft aufzeigen. Ab Mitte Februar 2023 geht es los.

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Die Agrarstrukturerhebung startet

Wer landwirtschaftlich tätig ist, kennt sie meist schon – die Agrarstrukturerhebung, die in Niedersachsen und Bremen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
durchgeführt wird. Im Abstand von drei bis vier Jahren werden in der Europäischen Union landwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Größe (siehe Infokasten) befragt. Die Fragen umfassen Themen wie Rechtsform, Bodennutzung, Tierbestände, ökologischer Landbau, Bewässerung im Freiland, Eigentums- und Pachtverhältnisse, genutzte Maschinen sowie Bodenmanagement. Im Gegensatz zur Landwirtschaftszählung im Jahr 2020, für die jeder Betrieb befragt wurde, ist zur Agrarstrukturerhebung 2023 nur ein Teil der Betriebe auskunftspflichtig. Diese Betriebe werden anhand eines Stichprobenplans ausgewählt, sodass jede Art von Betrieb, ob Gemüseanbau oder Viehhaltung, repräsentativ berücksichtigt wird.

Wer wird gefragt?

Betriebe mit mindestens:
  • 5,0 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • 0,5 ha Hopfen, Tabak, Obstanbau-, Reb-, Baumschulfläche und/oder Gemüse oder Erdbeeren im Freiland,
  • 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland,
  • 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland,
  • 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze,
  • 10 Rindern, 50 Schweinen, 10 Zuchtsauen, 20 Schafen, 20 Ziegen oder 1 000 Haltungsplätzen für Geflügel.
  • Ab Mitte Februar werden für diese Erhebung ca. 12 000 Betriebe in Niedersachsen und rund 150 weitere in Bremen vom LSN angeschrieben. Auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes sind die Betriebe zur Auskunft verpflichtet. Stichtag der Erhebung ist der 1. März 2023. Die Datenerhebung soll bis Ende Mai abgeschlossen sein. Zur Entlastung der Betriebe nutzt das LSN dabei auch Verwaltungsdaten, beispielsweise aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT).

    Die erhobenen Daten werden vor der Veröffentlichung anonymisiert und zusammengefasst, sodass kein Rückschluss auf einzelne Betriebe oder Personen gezogen werden kann. Mit ersten endgültigen Ergebnissen des LSN zur Agrarstrukturerhebung ist im Frühjahr 2024 zu rechnen. Sie werden bis auf Bezirksebene veröffentlicht.

    Die Daten der Agrarstrukturerhebung dienen vor dem Hintergrund der sich verändernden Bedingungen unter anderem als Grundlage für eine zielgerichtete Politik in Zusammenarbeit mit den Betrieben. Eine valide, umfassende und öffentlich zugängliche Informationslage kann dazu beitragen, die Diskussion zu versachlichen.