Armutsgefährdung in Niedersachsen im Jahr 2024

Armutsgefährdung in Niedersachsen im Jahr 2024
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Armutsgefährdung gilt als einer der zentralen Indikatoren sozialer Spaltung. Armut ist in Deutschland längst kein Randphänomen mehr. Viele Menschen geraten trotz Arbeit, Ausbildung und Engagement an die Schwelle der Armutsgefährdung oder darunter. Der Beitrag beleuchtet die Entwicklung in Niedersachsen und zeigt, wer besonders betroffen ist.

In Niedersachsen waren 2024 circa 1,3 Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen, die Armutsgefährdungsquote lag bei 16,6%. Gegenüber den Endergebnissen des Vorjahres war dies eine geringfügige Steigerung. Mit Blick auf die Jahre seit 2021 zeigt sich die Gesamtquote relativ stabil. Der Beitrag stellt dar, wie sich die Armutsgefährdung seitdem in den einzelnen Personengruppen entwickelt hat. In Bezug auf die Herkunft wird zudem erstmals die Gruppe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte neben denen mit Migrationshintergrund betrachtet.

Armutsgefährdung

Die Armutsgefährdungsquoten werden – ebenso wie die Reichtumsquoten – von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder nach einheitlichen Methoden und Verfahren auf Basis des Mikrozensus gemeinsam ermittelt und publiziert. Sie basieren auf dem lebenslagenorientierten Konzept der relativen Einkommensarmut. Als armutsgefährdet gelten Personen mit einem monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Durchschnittseinkommens, gemessen am Median. Der Median teilt die Gesamtmenge der Bevölkerung in zwei gleich große Gruppen. Die eine Hälfte verdient dabei weniger, die andere Hälfte mehr als das mittlere Einkommen. Bei der Analyse und Beschreibung von Einkommensverteilungen greift man üblicherweise auf den Median zurück, um so einen überproportionalen Einfluss von besonders extremen Werten zu vermeiden.

Die Armutsgefährdungsschwelle (60% des Medianeinkommens) lag in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 1.284 Euro (vgl. Tabelle T2 und A2) und für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.697 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.669 Euro (vgl. Tabelle A.7 Mediane und Armutsgefährdungsschwellen nach Regionen im Statistikportal). Liegt das Einkommen unter der jeweiligen Schwelle, gelten die betreffenden Haushaltsmitglieder als armutsgefährdet.

Armutsgefährdung in Niedersachsen im Mittelfeld der Länder

Mit einer Armutsgefährdungsquote von 16,6% lag Niedersachsen 2024 wie in den Vorjahren im Mittelfeld der Länder (siehe Tabelle T1 und Abbildung A1). Unter den westdeutschen Ländern fielen nur in Bayern und Baden-Württemberg die Quoten niedriger aus (beide 15,1%). Innerhalb der ostdeutschen Flächenländer fällt das Ausmaß der Armutsgefährdung regelmäßig kleiner aus als in den westdeutschen Ländern und die Stadtstaaten liegen zumeist an der Spitze. 2024 reichte die Spanne von 13,0% in Sachsen bis 19,7% in Bremen, jeweils gemessen an den durchschnittlichen Einkommen innerhalb der Länder (Median; für Einpersonenhaushalte siehe Abbildung A2).

Mit 16,6% lag die Armutsgefährdungsquote in Niedersachsen 2024 gemessen am Landesmedian im Mittelfeld aller 16 Länder. 2021 lag die Quote bei 16,9%.
A1 Armutsgefährdungsquoten 2024 nach Ländern (Landesmedian) in Prozent
Die Armutsgefährdungsschwelle lag in Niedersachsen im Jahr 2024 bei 1.284 Euro bei einem Äquivalenzeinkommen von 2.140 Euro.
A2 Armutsgefährdungsschwellen für Einpersonenhaushalte und Mediane der Nettoäquivalenzeinkommen 2024 nach Ländern in Euro

Armutsgefährdung 2021 bis 2024 stabil zwischen 16,4% und 17,0%

Die Ergebnisse der Berichtsjahre 2021 bis 2024 zeigen, dass sich der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Bevölkerung in Niedersachsen kaum verändert hat. 2021 bis 2022 schwankte der Wert zwischen 16,9% und 17,0%, während er 2023 und 2024 darunter lag (16,4% und 16,6%). Innerhalb ausgewählter Bevölkerungsgruppen zeigten sich demgegenüber aber teils entgegengesetzte Tendenzen.

Während viele Familienhaushalte ihre Lage verbessern konnten, sind junge Erwachsene, Erwerbslose, alleinlebende Menschen und die Gruppe der „sonstigen Nichterwerbspersonen“ stärker von Armut bedroht als zuvor.

Junge Erwachsene in Niedersachsen am stärksten betroffen

Zwar ging die Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Niedersachsen seit 2022 moderat zurück, das Niveau blieb mit einem Wert von 20,1% im Jahr 2024 jedoch weiterhin deutlich über dem Durchschnitt (Tabelle T2 und Abbildung A3). Dabei sind die hohen Quoten eng an die Haushaltstypen gebunden – insbesondere an Alleinerziehendenhaushalte und Familien mit mehreren Kindern, die trotz Verbesserungen weiterhin ein überdurchschnittliches Risiko tragen.

Die Gruppe der Erwachsenen bis unter 25 Jahren zeigt dagegen die größte Volatilität und regelmäßig die höchste Armutsgefährdung unter den fünf Altersgruppen u18, 18 bis u25, 25 bis u50, 50 bis u65 und 65plus: Nach einem Rückgang bis 2023 stieg die Quote der jungen Erwachsenen 2024 abrupt wieder an, und zwar um 2,2 Prozentpunkte auf einen neuen Höchstwert von 25,4% – stärker als in jeder anderen Altersgruppe.

Die hohe Armutsgefährdung dieser Altersgruppe lässt sich vor allem durch ihre Ausbildungs-, Studien- und Berufseinstiegsphase erklären mit entsprechend niedrigen Einkommen. Allein unter den Studierenden und Schülerinnen und Schülern in dem Alter war mit 35,2% mehr als jede dritte Person armutsgefährdet. Von denen, die in Einpersonenhaushalten lebten, waren es sogar 85,8%.

Insgesamt ging die Armutsgefährdungsquote von 2021 bis 2024 um 0,3 Prozentpunkte zurück. Die Abbildung zeigt die Werte für jedes Jahr seit 2021 für 5 Altersgruppen. Einzelne Altersgruppen schwanken zwischen den Berichtjahren, bei den mittleren Altersgruppen 25 bis unter 50 und 50 bis unter 65 Jahren gehen die Werte kontinuierlich leicht zurück.
A3 Armutsgefährdungsquoten in Niedersachsen nach Altersgruppen 2021 bis 2024 in Prozent

Armutsgefährdung im Alter zunehmend verfestigt

Die mittleren Altersgruppen zwischen 25 und 65 Jahren verzeichneten leichte, aber kontinuierliche Rückgänge. Bei den über 65-Jährigen blieben die Quoten über den gesamten Zeitraum nahezu unverändert und überdurchschnittlich hoch verfestigt.

Unterschiede zwischen Frauen und Männern besonders im jungen und hohen Alter

Frauen sind in allen Altersgruppen stärker armutsgefährdet als Männer, in der Gesamtbevölkerung waren 2024 insgesamt 17,7% der Frauen, aber nur 15,4% der Männer armutsgefährdet (Abbildung A4). Nach Altersgruppen waren die Abstände teilweise mehr als doppelt so groß. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei den jungen Erwachsenen und bei den Seniorinnen. In der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen lag die Armutsgefährdungsquote der Frauen 2024 in Niedersachsen mit 28,1% um mehr als fünf Prozentpunkte (5,3) über jener der Männer (22,8%).

Auch bei den über 65-Jährigen ist der Abstand mit rund 5,4 Prozentpunkten erheblich. Hier zeigen sich die langfristigen Folgen geschlechtsspezifischer Erwerbsunterbrechungen, Teilzeitphasen und Rentenlücken. 2024 waren 20,7% der Frauen ab 65 Jahren armutsgefährdet, was einen neuen Höchststand markierte. Bei den Männern fiel die Quote mit 15,3% bedeutend niedriger aus.

Während Männer in allen Altersgruppen 2024 gegenüber 2021, wenn auch mit Schwankungen, Verbesserungen verzeichneten, verschlechterte sich die Lage der Frauen in zwei Altersgruppen (18 bis unter 25 Jahre und 25 bis unter 50 Jahre). Bei den 65-Jährigen und Älteren betrug der Anstieg 0,1 Prozentpunkte. Dadurch verstärken sich bestehende Ungleichheiten über den Lebensverlauf hinweg – besonders in den sensiblen Phasen des Berufseinstiegs und des Ruhestands. Kontinuierlich abgenommen hat dagegen die Armutsgefährdung von Frauen im Alter von 50 bis unter 65 Jahren von 14,1% im Jahr 2021 bis auf 13,0% im Jahr 2024.

Die Abbildung zeigt die Unterschiede der Armutsgefährdungsquoten nach Geschlecht und Altersgruppe im Zeitraum 2021 bis 2024 auf. Die Quoten bei den Frauen liegen in allen Altersgruppen über denen der Männer. In der Entwicklung gibt es zudem leichte Unterschiede.
A4 Armutsgefährdungsquoten nach Alter und Geschlecht in Niedersachsen 2021 bis 2024 in Prozent

Haushaltstypen in Niedersachsen

Die Analyse der Haushaltstypen in den vier betrachteten Jahren von 2021 bis 2024 zeigt eine klare Struktur sozialer Ungleichheit. Während Paarhaushalte – sowohl mit als auch ohne Kinder – über alle Jahre hinweg zu den stabilsten und am wenigsten armutsgefährdeten Gruppen gehörten, weisen Einpersonenhaushalte und Alleinerziehendenhaushalte ein deutlich erhöhtes und strukturell verfestigtes Risiko auf.

Verbesserung der Situation in den meisten Familienhaushalten

Besonders auffällig ist die positive Entwicklung der Paarhaushalte mit Kindern: In allen drei Konstellationen (ein Kind, zwei Kinder, drei und mehr Kinder) sank die Armutsgefährdung zwischen 2021 und 2024 um 1,4 bis 1,5 Prozentpunkte (Abbildung A5).

Bei Paaren mit einem Kind ging die Armutsgefährdung von 9,7% auf 8,3% zurück. Paare mit zwei Kindern verbesserten sich von 10,5% auf 9,0%. Auch bei Paarhaushalten mit drei oder mehr Kindern verkleinerte sich die Quote um 1,4 Prozentpunkte, allerdings waren sie 2024 mit 27,8% weiterhin mehr als dreimal so oft armutsgefährdet wie solche mit weniger Kindern.

Alleinerziehendenhaushalte weisen regelmäßig die höchste Armutsgefährdung auf, in der Zeitreihe 2021 bis 2024 schwankte der Wert zwischen 40,9% und 43,2%.

Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes auf Bundesebene deuten darauf hin, dass der Mikrozensus die Armutsgefährdung solcher Familien tendenziell überschätzt. Der Grund: Bestimmte Einkommensbestandteile wie das Kindergeld werden häufig nicht angegeben, obwohl sie gerade bei Alleinerziehenden einen größeren Anteil am Einkommen ausmachen als bei Paarfamilien.

Demgegenüber stechen „sonstige Haushalte mit Kindern“ durch extreme Volatilität hervor. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Haushalte mit Kindern, die nicht mit Elternteilen, sondern mit anderen Verwandten (Großeltern, Tanten, Onkel, erwachsene Geschwister) zusammenleben. Nach einem Rückgang 2023 stieg die Armutsgefährdungsquote 2024 wieder deutlich um 3,8 Prozentpunkte auf 25,5% und weist somit insgesamt den stärksten Anstieg aller betrachteten Gruppen auf.

Paarhaushalte ohne Kinder und sonstige Haushalte ohne Kinder waren von 2021 bis 2024 vergleichsweise selten armutsgefährdet. Mit kleinen Schwankungen verringerte sich in diesem Zeitraum bei Ersteren die Quote kaum von 9,4% auf 9,2%. Bei Letzteren ging die Quote tendenziell nach oben, von 9,4% auf 9,8% im Jahr 2024.

Einpersonenhaushalte in Niedersachsen bleiben strukturell gefährdet

Besonders hohe Armutsrisiken zeigen Einpersonenhaushalte. Mit einer Quote von 28,8% im Jahr 2024 war hier mehr als jede vierte Person betroffen. Die Werte schwanken nur geringfügig, bewegen sich aber konstant auf hohem Niveau (28,5% bis 29,5%).

Trotz kleiner Verbesserungen bleibt die strukturelle Belastung dieser Gruppe hoch, nicht nur durch eigene eher niedrige Einkommen, sondern auch im Vergleich zum Beispiel zu Paarhaushalten mit vielen Doppelverdienern.

Ergebnis ist unter anderem: Die Armutsgefährdungsquote ist gegenüber 2021 bei den meisten Haushalten zurückgegangen. Bei „sonstigen Haushalten mit Kind(ern)“ stieg die Quote dagegen, ebenso bei den sonstigen Haushalten ohne Kind, allerdings auf einem viel niedrigeren Niveau von 9,8% gegenüber 25,5%.
A5 Armutsgefährdungsquoten nach Haushaltstyp in Niedersachsen 2021 bis 2024 in Prozent

Erwerbsstatus: „Sonstige Nichterwerbspersonen“ mit kontinuierlich ansteigendem Armutsrisiko

Erwerbstätige Personen – ob abhängig beschäftigt oder selbstständig – wiesen zwischen 2021 und 2024 in Niedersachsen stabile oder sogar leicht sinkende Armutsgefährdungsquoten auf. Bei den abhängig Beschäftigten sank die Quote von 8,5% auf 7,9% (Abbildung A6). Die Werte bei den Selbstständigen verbesserten sich von 13,8% auf 13,3%, wobei die Zahlen 2022 und 2023 noch darunter lagen.

Im Gegensatz dazu blieb das Risiko der Gruppe der Nichterwerbspersonen hoch, mit zuletzt 24,5% im Jahr 2024. Besonders deutlich ist die Entwicklung bei den „sonstigen Nichterwerbspersonen“, deren Armutsgefährdung innerhalb von drei Jahren von 42,0% auf 47,2% durchweg gestiegen ist.

Bei den „sonstigen Nichterwerbspersonen“ handelt es sich beispielsweise um Studierende und Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre oder Hausfrauen und Hausmänner.

Unter die Nichterwerbspersonen fallen auch Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre. Hier fallen die Ergebnisse von 2021 bis 2024 sehr stabil aus, der Rückgang von 18,9% auf 18,7% im Vergleich 2021/2024 ist gering.

Die höchste Armutsgefährdung nach Erwerbsstatus wiesen erwerbslose Personen auf, unter denen etwa jede beziehungsweise jeder Zweite armutsgefährdet war. Allerdings ist diese Gruppe auch zahlenmäßig sehr klein, 2024 gab es in Niedersachsen insgesamt lediglich 129.000 Erwerbslose gegenüber 4,1 Mio. Erwerbstätigen.

Nach Erwerbsstatus ist die Armutsgefährdungsquote bei den „sonstigen Nichterwerbspersonen“ von 42,0% auf 47,2% kontinuierlich gestiegen. Bei den anderen Erwerbsgruppen sind die Entwicklungen weniger eindeutig.
A6 Armutsgefährdungsquoten nach Erwerbsstatus in Niedersachsen 2021 bis 2024 in Prozent

Qualifikationsniveau: Armutsgefährdung bei hoch Qualifizierten zwei Jahre in Folge gestiegen

Deutlich wird, dass das Qualifikationsniveau der zentrale soziale Schutzfaktor gegenüber Armutsrisiken bleibt. Während bei Personen mit niedrigem Qualifikationsniveau (ISCED 0 bis 2) die Armutsgefährdungsquote langsam von 31,1% bis 32,0% im Jahr 2024 gestiegen ist, lag sie bei mittelqualifizierten Personen (ISCED 3 und 4) mit 12,5% deutlich niedriger und etwas tiefer als 2021 (12,9%) (Abbildung A7).

Am seltensten armutsgefährdet sind hochqualifizierte Personen (ISCED 5 und höher). Die Quote legte zugleich im Betrachtungszeitraum allerdings um 0,7 Prozentpunkte zu. Damit ist das Armutsrisiko für Menschen ohne berufsqualifizierenden Abschluss mehr als dreimal so hoch wie für Personen mit Hochschul- oder Meisterabschluss.

Während sich die Lage für mittelqualifizierte Menschen in den letzten Jahren also leicht verbessert hat, steigt die Armutsgefährdung unter hochqualifizierten Personen leicht an. Damit wird sichtbar, dass selbst höhere Bildungsabschlüsse zunehmend weniger absolute Sicherheit vor ökonomischen Risiken bieten. Zugleich steigt das Risiko am unteren Ende der Qualifikationsskala.

Bei den Personen mit einem hohen Qualifikationsniveau fällt die Quote am niedrigsten aus. Allerdings stieg sie 2024 das zweite Jahr in Folge auf nun 8,1%. Bei den niedrig Qualifizierten lag die Quote bei 32,0%, 0,9 Prozentpunkte höher als 2021.
A7 Armutsgefährdungsquoten nach Qualifikationsniveau in Niedersachsen 2021 bis 2024 in Prozent

Armutsgefährdung nach Herkunft

Besonders Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind stark von Armut betroffen – ihre Armutsgefährdungsquote liegt in Niedersachsen regelmäßig bis zu drei Mal so hoch wie die der deutschen Bevölkerung. Eine Armutsgefährdungsquote von 41,3% bei den Ausländerinnen und Ausländern standen 13,3% unter den Deutschen gegenüber. Dabei sind die Entwicklungen entgegengesetzt.

Auch Personen mit Migrationshintergrund, worunter Nichtdeutsche als auch Deutsche mit Eltern ausländischer Herkunft fallen, weisen ein signifikant erhöhtes Risiko auf, wenngleich es deutlich niedriger ausfällt als bei Nichtdeutschen.

Im Betrachtungszeitraum 2021 bis 2024 zeigt sich für Menschen mit Migrationshintergrund eine weitgehend stabile Quote, die 2024 bei 30,1% lag (Abbildung A8). Bei Menschen ohne Migrationshintergrund verringerte sich dagegen tendenziell die Armutsgefährdung von 13,2% auf 11,8%.

Insgesamt wird deutlich, dass Migrationsbezug – insbesondere fehlende deutsche Staatsangehörigkeit – weiterhin einer der stärksten Einflussfaktoren für Armutsgefährdung ist.

Selbst Eingewanderte mit höchster Quote im Zeitraum 2021 bis 2024

Noch deutlicher wird dies, wenn man die Bevölkerung statt nach Migrationshintergrund nach Einwanderungsgeschichte (siehe Infokasten „Methodische Hinweise“) unterscheidet. Während der Migrationshintergrund auf die Staatsangehörigkeit – auch der Elternteile – Bezug nimmt, stellt die Einwanderungsgeschichte auf die konkrete Wanderungserfahrung ab. Dadurch ist die Gruppe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte kleiner als die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund.

Unter den selbst Eingewanderten in Niedersachsen waren nach dieser Unterteilung 2024 insgesamt 34,2% armutsgefährdet, in der Zeitreihe ab 2021 war dies der höchste Wert. Nachkommen von Elternteilen, die beide selbst eingewandert waren, wiesen 2024 eine Armutsgefährdungsquote von 28,9% auf, das war weniger als 2021 und 2022, jedoch mehr als 2023.

Personen, von denen nur ein Elternteil eingewandert war, wiesen 2024 mit 15,0% nur eine halb so hohe Quote auf. Das war der zweitniedrigste Wert in den Jahren ab 2021.

Bei Menschen ohne Einwanderungsgeschichte ist die Armutsgefährdung seit 2021 von 13,3% bis auf 11,9% kontinuierlich zurückgegangen.

Selbst eingewanderte Personen waren im betrachteten Zeitraum durchweg am stärksten von Armutsgefährdung betroffen. Zudem stieg ihre Quote von 32,6% auf 34,2%. Personen, von denen nur ein Elternteil eingewandert ist, wiesen 2024 nur eine Quote von 15,0% auf.
A8 Armutsgefährdungsquoten nach Migrationshintergrund und Einwanderungsgeschichte in Niedersachsen 2021 bis 2024 in Prozent

Struktur der armutsgefährdeten Bevölkerung in Niedersachsen – Anteile und Personenzahl

Anders als die Armutsgefährdungsquoten der jeweiligen soziodemografischen Gruppen zeigt die Struktur, wie sich die Zahl aller armutsgefährdeten Menschen anteilig zusammensetzt. In der kurzen Spanne von 2021 bis 2024 gab es keine wesentlichen Veränderungen, die stärkste bei der Unterscheidung nach Herkunft. Dahinter stehen jedoch zum Teil deutliche Veränderungen der Absolutzahlen (Tabelle T3 und T4).

Armutsgefährdete Bevölkerung nach Alter:

Bei 20,8% der 1,31 Millionen armutsgefährdeten Menschen in Niedersachsen handelte es sich um Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und zu 24,5% um 65 Jahre und ältere Personen (Abbildung A9 und Tabelle T2). Absolut betrachtet gab es 273.000 armutsgefährdete Minderjährige und 321.000 Armutsgefährdete ab 65 Jahren. Im Zeitraum 2021 bis 2024 blieb die Zahl bei den Kindern und Jugendlichen beinahe gleich (+0,1%), während sie bei der Altersgruppe 65plus um 4,8% zunahm (Tabelle T4).

Von allen armutsgefährdeten Menschen waren 24,5% 65 Jahre und älter. Unter 18 Jahre waren 20,8%.
A9 Altersstruktur der armutsgefährdeten Bevölkerung in Niedersachsen 2024 – Anteile in Prozent

Armutsgefährdete Bevölkerung nach Haushaltszusammenhang:

Anteilig die meisten Armutsgefährdeten lebten 2024 mit 35,2% in einem Einpersonenhaushalt (Abbildung A10), auch wenn ihre Zahl sich von 2021 bis 2024 leicht auf 461.000 Personen verringerte (-1,1%; Tabelle T4). Die Zahl der armutsgefährdeten Personen in Paarhaushalten mit Kindern nahm dagegen deutlicher ab, bei einem Kind um 11,9% und bei zwei Kindern um 10,3%, mit drei Kindern um 4,7%. So sanken auch jeweils deren Anteile an allen Armutsgefährdeten leicht. Einen Zuwachs der absoluten Zahl gab es bei den Alleinerziehendenhaushalten um 5,3% (Anteil an Armutsgefährdeten insgesamt: 8,9%), und bei den sonstigen Haushalten jeweils mit und ohne Kinder (+14,2% und +7,1%). Ihre Anteile an allen Armutsgefährdeten wuchsen auf 11,6% beziehungsweise 8,4%.

Personen in Haushalten mit Kindern machten 41,0% an allen armutsgefährdeten Personen aus. 35,2% lebten in Einpersonenhaushalten.
A10 Haushaltsstruktur der armutsgefährdeten Bevölkerung in Niedersachsen 2024 – Anteile an allen armutsgefährdeten Personen in Prozent

Armutsgefährdete Bevölkerung nach Erwerbstatus:

Mit Blick auf den Erwerbsstatus lässt sich feststellen, dass 2024 mit 342.000 Personen mehr als ein Viertel (26,1%) aller armutsgefährdeten Menschen in Niedersachsen einer Erwerbstätigkeit nachging (Abbildung A11). Das bedeutete einen Rückgang der Zahl um 2,2% gegenüber 2021 und des Anteils um 0,5 Prozentpunkte. Erwerbslose machten 2024 mit 62.000 Personen nur 4,7% der armutsgefährdeten Bevölkerung aus. Gegenüber 2021 nahm die Zahl um 6,1% ab, der Anteil um 0,3 Prozentpunkte. Den größten Teil (69,2%) stellten 908.000 Nichterwerbspersonen dar. Darunter fallen Personen unter 18 Jahren (267.000) und Rentnerinnen und Rentner beziehungsweise Pensionärinnen und Pensionäre (321.000) sowie sonstige Nichterwerbspersonen (320.000) wie zum Beispiel Studierende. 2022 bis 2024 blieb die Zahl dieser Personengruppen zusammengenommen nahezu konstant (2021: 897.000 Personen).

Mit Blick auf den Erwerbsstatus lässt sich feststellen, dass 2024 mit 26,1% etwas mehr als ein Viertel aller armutsgefährdeten Menschen in Niedersachsen einer Erwerbstätigkeit nachging.
A11 Struktur der armutsgefährdeten Bevölkerung in Niedersachsen 2024 nach Erwerbsstatus – Anteile an allen armutsgefährdeten Personen in Prozent

Armutsgefährdete Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit:

Eine deutsche Staatsangehörigkeit hatten 70,9% aller armutsgefährdeten Personen in Niedersachsen im Jahr 2024. Seit 2021 ist damit der Anteil kontinuierlich um insgesamt 7,5 Prozentpunkte gesunken. In absoluten Zahlen waren das fast 100.000 Personen weniger (2021: 1,03 Millionen; 2024: 931.000; -9,6%). Folglich stieg die Zahl der armutsgefährdeten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit von 284.000 auf 381.000 (+34,4%). Einen Migrationshintergrund hatten mit 620.000 Personen 47,2% der armutsgefährdeten Bevölkerung, so viele wie nie zuvor (2021: 532.000; 40,5%). Eine Einwanderungsgeschichte (Definition siehe vorheriger Abschnitt) wiesen 574.000 Personen auf (43,8%), drei Jahre zuvor noch 488.000 (37,2%).

Einkommensreichtum 2021 bis 2024: leicht rückläufig

Neben der Armutsgefährdungsquote wird in der amtlichen Sozialberichterstattung eine Reichtumsquote berechnet. Auch diese wird über das Einkommen ermittelt, womit es sich also um eine Einkommensreichtumsquote handelt. Vermögensverhältnisse werden dagegen nicht abgebildet, auch wenn davon auszugehen ist, dass kontinuierlich hohe Einkommen in der Regel auch mit Vermögenszuwächsen einhergehen.

Als „reich“ gelten danach Personen mit mehr als 200% des monatlichen Medianeinkommens. Die Reichtumsquote gibt somit an, wie groß der Bevölkerungsanteil ist, dessen Einkommen mehr als doppelt so hoch ist wie das mittlere Einkommen der Gesamtbevölkerung. Für Einpersonenhaushalte lag der Schwellenwert im Jahr 2024 in Niedersachsen bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.281 Euro und für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 8.989 Euro.

In Niedersachsen lag die Einkommensreichtumsquote 2024 bei 7,2%, womit etwa jede 15. Person als einkommensreich galt (Abbildung A12). Im Vergleich der Länder bedeutete dies den 10. Rang. Die höchsten Reichtumsquoten verzeichneten

  • Hamburg (9,8%),
  • Berlin (9,3%) und
  • Hessen (8,8%).

Die niedrigsten Quoten mit Werten zwischen 4,6% und 6,0% fanden sich in den ostdeutschen Flächenländern. Im Verlauf der Jahre 2021 bis 2024 hat sich die Reichtumsquote wie in 9 anderen Ländern auch in Niedersachsen etwas verkleinert (-0,7 Prozentpunkte). Dabei schwanken die Werte zwischen den Jahren in der Regel.

In Niedersachsen lag die Reichtumsquote 2024 bei 7,2%, womit etwa jede 15. Person als einkommensreich galt. Im Ländervergleich lag Niedersachsen damit an 10. Stelle. 6 Länder wiesen also eine niedrigere Quote auf.
A12 Einkommensreichtumsquoten 2024 nach Ländern (Landesmedian) in Prozent

Zusammenfassung

Die Armutsgefährdung in Niedersachsen trifft junge Erwachsene weiterhin besonders stark. Ihre Quote stieg 2024 auf über 25% und erreichte damit den höchsten Wert aller Altersgruppen. Bei älteren Menschen ab 65 Jahren hat sich die Armutsgefährdung verfestigt, wobei Frauen – jede fünfte – deutlich öfter als Männer betroffen sind, unter anderem wegen unterbrochener Erwerbsbiografien und Rentenlücken.

Eine zentrale Bedeutung für die Frage, ob eine Person als armutsgefährdet gilt, spielt der jeweilige Haushaltskontext. Familienhaushalte, vor allem Paare mit Kindern, konnten ihre Situation im Laufe der Jahre 2021 bis 2024 verbessern. Einpersonenhaushalte bleiben mit fast 29% Armutsgefährdung eine der am stärksten betroffenen Gruppen.

Bei Erwerbstätigen sanken die Werte von 2021 bis 2024 leicht. Das Risiko konzentriert sich auf Erwerbslose und Nichterwerbspersonen, besonders auf die Gruppe der „sonstigen Nichterwerbspersonen“ wie Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner, deren Armutsgefährdung deutlich gestiegen ist.

Die Gruppe der Menschen ohne Einwanderungsgeschichte verzeichnete einen leichten Rückgang des Risikos. Für die Gruppe der Menschen mit Einwanderungsgeschichte blieben die Werte dagegen hoch, vor allem für selbst Eingewanderte.

Bemerkenswert ist auch, dass selbst hochqualifizierte Personen wiederholt einen leichten Anstieg der Armutsgefährdung verzeichneten. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass Einkommensrisiken zunehmend auch in qualifizierte Schichten hineinreichen, wenn Erwerbsverläufe brüchiger werden.

Strukturell betrachtet, also in Bezug auf die Zusammensetzung aller armutsgefährdeten Menschen in Niedersachsen, steigt vor allem der Anteil der Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Im Gegenzug geht der Anteil der Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zurück. Das gleiche Muster zeigt sich bei Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. 2024 stellten Menschen ohne Einwanderungsgeschichte jedoch weiterhin die deutlich größere Gruppe unter der armutsgefährdeten Bevölkerung insgesamt.

Ein umfangreicher Überblick zur sozialen Lage in Niedersachsen findet sich im Statistikteil der jährlich vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung herausgegebenen und im Landesamt für Statistik Niedersachsen erstellten Handlungsorientierten Sozialberichterstattung wieder.

Methodische Hinweise

ÄquivalenzeinkommenDas Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD-Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von 0,5 für Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren eingesetzt, weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen. In Niedersachsen lag das monatliche Nettoeinkommen für einen Einpersonenhaushalt 2024 im Durchschnitt (Median) bei 2.140 Euro. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren in einem Haushalt ergab sich ein Äquivalenzeinkommen von 4.494 Euro wie folgt: 2.140 Euro + 2.140 Euro*0,5 + 2.140 Euro*0,3*2.
ArmutsgefährdungsquoteDie Berechnungen zur Armutsgefährdungsquote werden von dem für Statistik und IT-Dienstleistungen zuständigen Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) durchgeführt. Sie gehen zurück bis auf das Berichtsjahr 2005. Die Ergebnisse werden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Internet unter www.statistikportal.de/de/sbe publiziert. Hier werden auch jährliche Daten über die „bekämpfte Armut“, also die Bezieherinnen und Bezieher von staatlichen Mindestsicherungsleistungen, veröffentlicht.
GefährdungsquotenDie Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen (Regionalkonzept) als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts (Nationalkonzept) berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern und Regionen. Insbesondere die Berechnung auf Basis bundesweiter Durchschnitte ist aber nicht frei von Verzerrungen, die sich vor allem durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben.

Die Ausführungen dieses Artikels beziehen sich daher auf Armutsgefährdungs- und Reichtumsquoten, die auf Basis des regionalen Medians, also des Landesmedians der Äquivalenzeinkommen ermittelt wurden.

Ab 2024 basiert die Berechnung nach dem Bundesmedian (Nationalkonzept) zudem standardmäßig ausschließlich auf der EU-SILC-Erhebung als Mikrozensus Unterstichprobe SILC (Quelle zuvor wie beim Landesmedian: Mikrozensus-Kernprogramm). Siehe dazu auch die Erläuterungen im Statistikportal. Kennziffern lassen sich nur vergleichen, wenn sie nach demselben Verfahren und mit derselben Datenquelle berechnet wurden.
DatengrundlageZur Verkürzung des Zeitraums zwischen Ende des Erhebungsjahres und Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zwei Ergebnisarten des Mikrozensus – Erst- und Endergebnisse – unterschieden. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Die Endergebnisse basieren im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Die endgültigen Zahlen zur Armutsgefährdung weichen in der Regel nur wenig von den ersten Ergebnissen ab. Bei den hier verwendeten Daten handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2024. Für vorherige Jahre werden die auf Basis des Zensus 2022 revidierten Endergebnisse herangezogen.
Auswertungen nach Qualifikationsniveau Das Qualifikationsniveau wird entsprechend der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) bestimmt. Niedriges Qualifikationsniveau: Höchstens Abschluss im Sekundarbereich I (Hauptschulabschluss oder mittlere Reife) und ohne beruflichen Abschluss (ISCED Stufen 0 bis 2); mittleres Niveau: Abschluss im Sekundarbereich II und im postsekundären, nicht tertiären Bereich wie ein beruflicher Abschluss mit Hochschulreife (ISCED Stufen 3 und 4). Hohes Niveau: Abschluss im Tertiärbereich, Bachelor, Master oder Promotion (ISCED Stufen 5 bis 8).
Auswertungen nach Zuwanderungsgeschichte Eine Person hat nach dem Mikrozensus einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Dazu zählen zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie die mit deutscher Staatsangehörigkeit geborenen Kinder dieser Gruppe. Es können auch Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich aus Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, identifiziert werden (Migrationshintergrund im weiteren Sinn).

Personen mit Einwanderungsgeschichte sind entweder Eingewanderte oder deren (direkte) Nachkommen. Der Begriff umfasst somit alle Personen, die entweder selbst oder deren beide Elternteile seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind. Personen mit einseitiger Einwanderungsgeschichte sind selbst nicht eingewandert, haben aber (nur) ein seit 1950 eingewandertes Elternteil. Personen mit einer einseitigen Einwanderungsgeschichte zählen entsprechend der Empfehlungen der Fachkommission Integrationsfähigkeit der Bundesregierung nicht zu den (direkten) Nachkommen von Eingewanderten.