Führungs- und Aufsichtspositionen in Niedersachsen 2025

Führungs- und Aufsichtspositionen in Niedersachsen 2025
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Die Repräsentation von Frauen und Männern in Führungs- und Aufsichtspositionen prägt Karrierechancen und Einkommensperspektiven sowie die Rollenverteilung im eigenen Haushalt. Gleichzeitig bestimmt sie, wer in Wirtschaft und Politik an zentralen Entscheidungen beteiligt ist. Anhand der niedersächsischen Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 beleuchtet dieser Beitrag geschlechterspezifische Unterschiede. Dazu werden die Altersstruktur und die Arbeitszeitmodelle von Führungs- und Aufsichtskräften näher betrachtet.

Jede fünfte erwerbstätige Person in Niedersachsen trägt Führungsverantwortung

Kreisdiagramm der Zusammensetzung der Erwerbstätigen in Niedersachsen 2025. Der überwiegende Teil der Erwerbstätigen trug keine Führungsverantwortung. Dies waren je 1,6 Millionen Frauen und Männer. Als Aufsichtskraft waren 132 Tausend Frauen und 226 Tausend Männer tätig. Unter den Führungskräften waren 309 Tausend Männer und 136 Tausend Frauen.
A1 Erwerbstätige in Niedersachsen 2025 nach Geschlecht und Ausmaß der Führungsverantwortung

2025 gingen in Niedersachsen 4,1 Millionen Personen einer Erwerbstätigkeit nach (Abbildung A1). Unter den Erwerbstätigen waren 53,0% Männer und 47,0% Frauen. Jede fünfte erwerbstätige Person (19,8%) trug Führungsverantwortung. Dabei war die Zahl der Führungskräfte mit 446.000 höher als die Zahl der Aufsichtskräfte mit 359.000. Führungskräfte machten damit einen Anteil von 11,0% an den Erwerbstätigen aus, Aufsichtskräfte einen Anteil von 8,8%.

Die Abbildung A1 verdeutlicht, dass Frauen unter den Erwerbstätigen mit höherer Führungsverantwortung weniger stark repräsentiert waren. Unter den Erwerbstätigen, die weder Führungs- noch Aufsichtskraft sind, waren Männer und Frauen zu fast gleichen Anteilen vertreten. Unter den Aufsichtskräften waren hingegen 63,1% Männer und 36,9% Frauen. Bei den Führungskräften waren sieben von zehn (69,4%) Erwerbstätigen männlich.

Ein Drittel der Führungskräfte 55 Jahre und älter

Säulendiagramm zur Anzahl der Führungs- und Aufsichtskräfte in Niedersachsen 2025 nach Altersgruppe und Geschlecht. Dargestellt sind Männer und Frauen in den Altersgruppen 25 bis 34, 35 bis 44, 45 bis 54 sowie 55 bis 64 Jahre. In allen Altersgruppen waren sowohl bei den Führungs- als auch bei den Aufsichtskräften mehr Männer als Frauen vertreten. Die Zahl der Führungskräfte nahm mit dem Alter zu, während die Zahl der Aufsichtskräfte in der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre am höchsten war.
A2 Führungs- und Aufsichtskräfte in Niedersachsen 2025 nach Altersgruppe und Geschlecht

In allen Altersgruppen waren niedersächsische Frauen bei den Führungs- und Aufsichtskräften weniger stark vertreten als Männer (vgl. Abbildung A2).

Das Alter der Erwerbstätigen stand in engem Zusammenhang mit der beruflichen Funktion. Sowohl bei den Führungs- als auch bei den Aufsichtskräften war die Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 35 bis unter 45 Jahren deutlich höher als bei den 25- bis unter 35-Jährigen.

Unter den Führungskräften stellten Erwerbstätige aus älteren Altersgruppen einen besonders hohen Anteil dar. Knapp ein Drittel (32,8%) der weiblichen Führungskräfte war 55 Jahre und älter, bei den Männern entfielen sogar 35,3% auf diese Altersgruppe. Mit 93.000 Personen stellten Männer im Alter von 55 bis unter 65 Jahren die größte Gruppe unter den Führungskräften dar.

Bei den Aufsichtskräften zeigte sich 2025 in Niedersachsen eine andere Altersstruktur. Hier bildeten die 35- bis unter 45-Jährigen die größte Gruppe. In den höheren Altersgruppen nahm die Zahl der Aufsichtskräfte wieder ab. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Aufsichtskräfte im Laufe ihres Berufslebens noch zu Führungskräften befördert werden können.

Karriereleiter in Niedersachsen steiler für Männer

Für einen Vergleich der Wahrscheinlichkeit, dass Männer und Frauen Führungsverantwortung übernehmen, reicht die Betrachtung der absoluten Zahl von Führungs- und Aufsichtskräften nicht aus. Zusätzlich muss die Zahl der Erwerbstätigen insgesamt berücksichtigt werden. Im Folgenden werden Führungs- und Aufsichtskräfte gemeinsam als Personen mit Führungsverantwortung bezeichnet. Abbildung A3 zeigt den Anteil der Erwerbstätigen mit Führungsverantwortung an allen Erwerbstätigen der jeweiligen Altersgruppe.

Säulendiagramm zum Anteil der Erwerbstätigen mit Führungs- oder Aufsichtsverantwortung an allen Erwerbstätigen in Niedersachsen 2025 nach Altersgruppe und Geschlecht. Dargestellt sind Männer und Frauen in den Altersgruppen 15 bis 24, 25 bis 34, 35 bis 44, 45 bis 54, 55 bis 64 sowie 65 bis 74 Jahre. Der Anteil der Erwerbstätigen mit Führungs- oder Aufsichtsverantwortung stieg bei Männern und Frauen bis in die mittleren Altersgruppen an. In allen Altersgruppen ab 25 Jahren lagen die Anteile der Männer über denen der Frauen. Die höchsten Anteile wurden in der Altersgruppe 35 bis 44 Jahre erreicht.
A3 Anteil der Führungs- und Aufsichtskräfte an den Erwerbstätigen in Niedersachsen 2025 nach Altersgruppe und Geschlecht in Prozent

Bei den Erwerbstätigen unter 25 Jahren in Niedersachsen zeigten sich noch keine geschlechterspezifischen Unterschiede – weniger als 5% der Erwerbstätigen in dieser Altersklasse hatten bereits eine Tätigkeit mit Führungsverantwortung inne.

Mit zunehmendem Alter stieg sowohl bei Männern als auch bei Frauen der Anteil der Erwerbstätigen mit Führungsverantwortung deutlich an. Unter den 25- bis unter 35-jährigen Männern trug bereits jeder Fünfte (20,4%) Führungsverantwortung, bei den Frauen waren es 13,0%. Neben der Beförderung mit zunehmender Berufserfahrung dürfte auch eine Rolle gespielt haben, dass Personen mit längerem Bildungsweg und damit einhergehenden hohen Bildungsabschlüssen erst in fortgeschrittenerem Alter erwerbstätig werden. In der Altersgruppe der 35- bis unter 45-Jährigen stiegen die Anteile der Erwerbstätigen mit Führungsverantwortung auf 31,0% bei den Männern bzw. 17,6% bei den Frauen.

Der Anteil der Erwerbstätigen mit Führungsverantwortung nahm somit bei beiden Geschlechtern bis in die mittleren Altersgruppen zu. Die Zuwächse fielen jedoch bei Männern deutlich stärker aus als bei Frauen. Dadurch vergrößerte sich der Abstand zwischen den Geschlechtern mit zunehmendem Alter.

Führungsverantwortung überwiegend in Vollzeit

Horizontales Balkendiagramm zum Anteil der Vollzeitbeschäftigten an den realisiert Erwerbstätigen in Niedersachsen 2025 nach Geschlecht und Ausmaß der Führungsverantwortung. Dargestellt ist der prozentuale Anteil der Erwerbstätigen in Vollzeit für Frauen und Männer ohne Führungsverantwortung, Aufsichtskräfte sowie Führungskräfte. In allen drei Gruppen arbeiteten Männer häufiger in Vollzeit als Frauen. Gleichzeitig stieg bei beiden Geschlechtern der Anteil der Vollzeitbeschäftigten mit dem Ausmaß der Führungsverantwortung. Die höchsten Vollzeitquoten wiesen Führungskräfte auf.
A4 Anteil der Erwerbstätigen in Vollzeit an den realisiert Erwerbstätigen in Niedersachsen 2025 nach Geschlecht und Ausmaß der Führungsverantwortung in Prozent

Geschlechterspezifische Unterschiede beim Zugang zu Führungspositionen können auch mit dem gewählten Arbeitszeitmodell zusammenhängen. Dies ist insbesondere bei Erwerbstätigen mit Kindern relevant. Der Beitrag Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitmodelle von Müttern und Vätern in Niedersachsen zeigt, dass die Verantwortung für junge Kinder die Arbeitszeitmodelle von Müttern in Niedersachsen deutlich stärker prägt als die von Vätern.

Die Abbildung A4 zeigt den Anteil der Erwerbstätigen in Vollzeit an den realisiert Erwerbstätigen nach Geschlecht und Ausmaß der Führungsverantwortung. Unabhängig von der beruflichen Funktion arbeiteten Männer 2025 deutlich häufiger in Vollzeit als Frauen. Gleichzeitig stieg bei beiden Geschlechtern die Vollzeitquote mit dem Ausmaß der Führungsverantwortung. So arbeiteten 82,1% der männlichen Erwerbstätigen ohne Führungsverantwortung in Vollzeit, bei den männlichen Führungskräften waren es 95,5%. Während bei Frauen ohne Führungsverantwortung die Beschäftigung in Teilzeit überwog, waren mehr als drei Viertel der weiblichen Führungskräfte vollzeitbeschäftigt.

Die Ergebnisse zeigen, dass Führungsverantwortung häufig mit einer Vollzeittätigkeit einherging. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass Frauen, die häufiger in Teilzeit arbeiteten, seltener Führungspositionen ausübten als Männer.

Gleichberechtigte Teilhabe an Führungsverantwortung bleibt Herausforderung

Die Bedeutung der Förderung von Frauen in Führungspositionen wurde mit dem Führungspositionengesetz (FüPoG) von 2015 und dessen Weiterentwicklung durch das FüPoG II hervorgehoben. Ziel dieser Regelungen ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Wirtschaft und öffentlichem Dienst zu stärken.

Die Erstergebnisse des Mikrozensus 2025 zeigen, dass Frauen in Niedersachsen bei erwerbstätigen Aufsichts- und insbesondere bei Führungskräften weiterhin unterrepräsentiert waren. Mit zunehmendem Alter stieg zwar bei beiden Geschlechtern der Anteil der Erwerbstätigen mit Führungsverantwortung, die Zuwächse fielen bei Männern jedoch stärker aus. Zudem waren Führungspositionen deutlich häufiger mit einer Vollzeittätigkeit verbunden, die wiederum von Männern häufiger ausgeübt wurde.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die mit dem FüPoG verfolgten Ziele über die Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten hinausreichen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungsverantwortung bleibt eine Herausforderung für den Arbeitsmarkt insgesamt.


Nähere Informationen zum Mikrozensus, methodische Hinweise sowie Ergebnistabellen zu verschiedenen Themenbereichen finden Sie unter: www.statistik.niedersachsen.de.

Definition

Als erwerbstätig gelten laut Mikrozensus Personen ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben oder selbstständig sind. Dazu zählen auch mithelfende Familienangehörige ohne Lohn sowie Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, aber weiterhin in einem Arbeitsverhältnis stehen (z. B. wegen Elternzeit, Mutterschutz, Urlaub oder Krankheit). „Realisierte“ Erwerbstätigkeit zählt hingegen nur Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aktiv ausüben.

Erwerbstätige werden im Mikrozensus gefragt, ob sie in ihrer Tätigkeit überwiegend als Führungs- oder Aufsichtskraft arbeiten. Eine Führungskraft hat Entscheidungsbefugnis über Personal, Budget und Strategie. Eine Aufsichtskraft hat fachliche Führungsverantwortung, indem sie Personal leitet und beaufsichtigt sowie Arbeit verteilt und kontrolliert.