Deutlicher Anstieg der Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2024

Deutlicher Anstieg der Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2024
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Eine bezahlbare Wohnung gehört für die meisten Menschen zu den wichtigsten Lebensgrundlagen. Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten stellen jedoch insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen vor Herausforderungen. Für sie ist Wohngeld eine wichtige staatliche Unterstützung. Wie sich dieses in den vergangenen Jahren entwickelte, zeigt der folgende Beitrag.

Wohngeld im Überblick: Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

Wohngeld wird auf Basis des Wohngeldgesetzes (WoGG) gewährt und dient der Sicherung angemessenen Wohnraums einkommensschwacher Haushalte, die trotz eigenem Einkommen ihre Wohnkosten nicht vollständig tragen können. Es wird zu gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert. Unterschieden wird zwischen:
  • reinen Wohngeldhaushalten, in denen alle Mitglieder Wohngeld beziehen,
  • und Mischhaushalten, in denen nur ein Teil der Haushaltsmitglieder anspruchsberechtigt ist. Ein anderer Teil des Haushaltes erhält andere Transferleistungen, insbesondere Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Bei diesen Transferleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), daher sind diese Transferleistungsbeziehenden vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.
Weiterhin wird differenziert nach Miet- und Lastenzuschuss. Während Haushalte mit Mietzuschuss einen Zuschuss zur berücksichtigungsfähigen Miete erhalten, handelt es sich bei Haushalten mit Lastenzuschuss um selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum, die einen Zuschuss zu ihrer Belastung (u. a. Zins- und Tilgungsbelastung) erhalten.1Fünfter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024; https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102170.pdf. Wohngeld stellt grundsätzlich immer nur einen Zuschuss zur Miete oder zur Belastung dar. Ein Teil der Wohnkosten muss von der antragstellenden Person getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach:
  • der Haushaltsgröße,
  • dem Haushaltseinkommen und
  • der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
Wohngeld wird nicht nur für besonders preisgünstigen Wohnraum gewährt, sondern auch für Wohnungen mit durchschnittlichen Mietkosten.

Wirkungen der Wohngeld-Plus-Reform

Mit der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 kam es bundesweit zu erheblichen Anpassungen. Ziel der Reform war es insbesondere, Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherungsschwelle zu entlasten und den Übergang in die Grundsicherung zu vermeiden.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen sowie die Einführung der dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente deutlich ausgeweitet. Dadurch erhielten Haushalte in Niedersachsen mit niedrigen Erwerbseinkommen, Rentnerinnen und Rentner mit geringen Alterseinkünften, Alleinerziehende und Familien sowie Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld erstmals oder in deutlich größerem Umfang Zugang zum Wohngeld. Auch selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wurden durch den ausgeweiteten Lastenzuschuss stärker berücksichtigt.

Infolge der Reform stieg die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte in Niedersachsen von 66.870 im Jahr 2022 auf 123.725 im Jahr 2023, was einem Anstieg von 85,0% entspricht.1Https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohngeld/Tabellen/01-zv-bl-wohngeld-haush-ab2016.html.

Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2020 bis 2024

Nicht nur im Jahr der Reform, auch im darauffolgenden Jahr – im Berichtsjahr 2024 – ist die Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug in Niedersachsen weiter gestiegen und lag am Jahresende bei 132.025 Haushalten.

Balkendiagramm mit Anzahl der Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2020 bis 2024 mit Empfängerhaushalten insgesamt, reinen Wohngeld- sowie Mischhaushalten. Die ersten drei Jahre lagen ähnlich hoch: Empfängerhaushalte insgesamt zwischen 59.900 und 66.900, reine Wohngeldhaushalte zwischen 55.900 und 63.700 sowie Mischhaushalte zwischen 3.200 und 3.900. Ab 2023 sprunghafter Anstieg. 2024: Empfängerhaushalte: 132.000, Wohngeldhaushalte: 128.400 sowie Mischhaushalte: 3.600.
A1 Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2020 bis 2024

Im Jahr 2024 erhielten in 97,3% der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Bezogen auf die reinen Wohngeldhaushalte betrug seit dem Jahr 2020 der Anteil der Mietzuschüsse regelmäßig über 89%.

T1 Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2020 bis 2024
JahrEmpfängerhaushalteDavonMietzuschuss (nur reine Wohngeldhaushalte)Lastenzuschuss (nur reine Wohngeldhaushalte)
Anzahlreine WohngeldhaushalteMischhaushalteAnzahlProzentAnzahlProzent
202062.26558.3753.89052.23589,56.13510,5
202159.45555.9403.51550.13589,65.80510,4
202266.87063.7153.15557.01089,56.70510,5
2023123.725120.1703.560106.94589,013.22511,0
2024132.025128.4453.585114.38589,114.06010,9

Reine Wohngeldhaushalte in Niedersachsen nach Haushaltsgröße

Regelmäßig sind mehr als die Hälfte aller reinen Wohngeldhaushalte Einpersonenhaushalte (2024: 51,7%). Bezogen auf ihren Anteil an der niedersächsischen Gesamtbevölkerung (2024: 42,5%)2Alle Angaben im Text zur Anzahl der Haushalte an der Gesamtbevölkerung basieren auf den Angaben des Mikrozensus 2024. sind sie damit überproportional oft auf Wohngeld angewiesen. Grund hierfür ist, dass Einpersonenhaushalte alle Wohnkosten allein tragen müssen, während das Einkommen häufig niedriger ist. Fixe Ausgaben wie Miete und Nebenkosten wiegen dadurch stärker, was das Risiko einer hohen Mietbelastung erhöht.

Große Haushalte ebenfalls betroffen

Während der Anteil der Haushalte mit 5 und mehr Personen an der Gesamtbevölkerung in Niedersachsen im Jahr 2024 durchschnittlich 3,9% betrug, war ihr Anteil am Wohngeldbezug mit 15,6% deutlich größer. Es ist zu vermuten, dass dies auf höhere Wohnkosten, geringere Pro‑Kopf‑Einkommen und mögliche soziale Risikolagen zurückgeführt werden kann. Damit sind Einpersonenhaushalte und große Haushalte überdurchschnittlich oft auf Wohngeld angewiesen.

Ringdiagramm mit prozentualem Anteil der reinen Wohngeldhaushalte 2024 nach Zahl der Haushaltsmitglieder: Insgesamt 128.455 Haushalte. 51,7 %: 1 Person, 15,6 %: 5 und mehr Personen, 13,4 %: 2 Personen, 11,3 %: 4 Personen und 8,0 %: 3 Personen.
A2 Reine Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2024 nach Zahl der Haushaltsmitglieder in Prozent

Im Gegensatz dazu ist insbesondere bei den Zweipersonenhaushalten der Anteil der Wohngeldhaushalte im Vergleich zum Anteil an der Gesamtbevölkerung besonders niedrig. Während 2024 in 13,4% der Wohngeldhaushalte zwei Personen lebten, lag ihr Anteil an allen Haushalten bei 33,0%.

Liniendiagramm der reinen Wohngeldhaushalte nach Zahl der Haushaltsmitglieder 2020 bis 2024. Die Wohngeldhaushalte mit 1 Person waren am häufigsten vertreten: 2020 waren es 30.450 Haushalte, 2024 bereits 66.375. Die übrige Reihenfolge war 2024: 2 Personen (17.195), 4 Personen (14.460), 5 Personen (11.130), 3 Personen (10.325) und 6 Personen (8.955).
A3 Entwicklung der Zahl der reinen Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2020 bis 2024 nach Zahl der Haushaltsmitglieder

Durchschnittliche Wohnkosten und monatliches Gesamteinkommen

Der Anteil der Wohnkosten am Gesamteinkommen liegt bei Wohngeldhaushalten in Niedersachsen auf einem sehr hohen und nahezu konstanten Niveau und zeigt eine starke finanzielle Belastung, da fast die Hälfte des Einkommens für Miete aufgewendet werden muss. 2023 sank der Anteil als Folge der rechtlichen Änderung im Zusammenhang mit der Wohngeld-Plus-Reform. Jedoch lagen selbst die niedrigeren Werte weiterhin über dem in Wissenschaft und Praxis häufig herangezogenen Richtwert von rund 30% des Haushaltseinkommens und sind damit weiterhin als hoch einzustufen. Quoten oberhalb der 30%-Schwelle werden oft als finanziell problematisch bewertet, da sie den Spielraum für Lebenshaltung, Vorsorge und unerwartete Ausgaben deutlich einschränken.3Vgl. https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-mieten-bringen-viele-an-die-belastungsgrenze-3805.htm.

Balkendiagramm zur durchschnittlichen monatlichen Miete und Belastung von reinen Wohngeldhaushalten in Niedersachsen 2020 bis 2024. Durchschnittliche monatliche Miete in Belastung 2020: 506 Euro; 2021: 519 Euro, 2022: 534 Euro, 2023: 550 Euro und 2024: 574 Euro. Die Wohnfläche lag dabei zwischen 70 und 73 Quadratmetern, das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen zwischen 1.073 Euro im Jahr 2020 und 1.383 Euro im Jahr 2024.
A4 Durchschnittliche monatliche Miete und Belastung von reinen Wohngeldhaushalten in Niedersachsen 2020 bis 2024

Höhe des Wohngeldanspruchs in Niedersachsen nach Haushaltsgröße

Durch die Wohngeld-Plus-Reform erhöhte sich das durchschnittliche Wohngeld in Niedersachsen um 46,4% von 211 Euro im Jahr 2022 auf 309 Euro im Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurden durchschnittlich 301 Euro gewährt. Für Haushalte, die bereits vor der Reform Wohngeld bezogen haben, fiel dabei – insbesondere durch die Neuberechnung laufender Bewilligungen sowie die Einführung zusätzlicher Leistungsbestandteile (u. a. Heizkosten‑ und Klimakomponente) – der Anstieg mitunter noch höher aus.4Vgl. Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19-06112.pdf; Statistisches Bundesamt (Destatis); HSBN 2011-2024.

Liniendiagramm zum Mietzuschuss und Lastenzuschuss von reinen Wohngeldhaushalten in Niedersachsen 2020 bis 2024 nach Zahl der Haushaltsmitglieder in Euro. Der Anspruch lag bei 6 und mehr Personen am höchsten: 2024 bei 685 Euro. Danach folgten 5 Personen (2024: 489 Euro), 4 Personen (2024: 385 Euro), 3 Personen (2024: 280 Euro), 2 Personen (2024: 235 Euro) und 1 Person (2024: 219 Euro). Der Durchschnitt des Wohngeldanspruchs lag 2020 bei 183 Euro und 2024 bei 301 Euro.
A5 Durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch reiner Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2020 bis 2024 in Euro nach Zahl der Haushaltsmitglieder

Städte und Landkreise im Westen Niedersachsens: überdurchschnittlich viele Wohngeldhaushalte

Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten in Niedersachsen 3,3%. Regional zeigten sich dabei deutliche Unterschiede: Besonders hoch war die Quote in den kreisfreien Städten und Landkreisen innerhalb der Statistischen Region Weser‑Ems. Spitzenreiter war die kreisfreie Stadt Emden mit einem Anteil von 5,3%, gefolgt vom Landkreis Cloppenburg mit 4,6%. Deutlich niedriger fiel die Quote hingegen in der Statistischen Region Lüneburg aus; den geringsten Wert wies dort der Landkreis Harburg mit 1,9% auf.

Karte zur regionalen Verteilung der reinen Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2024 in Prozent. Der Durchschnitt Niedersachsens lag bei 3,3%, das Minimum bei 1,9 % in Harburg und das Maximum bei 5,3% in der Stadt Emden.
A6 Regionale Verteilung der reinen Wohngeldhaushalte in Niedersachsen 2024

Zusammenfassung

Nach der Einführung des Wohngeld-Plus zeigt sich in Niedersachsen eine deutliche Ausweitung der Unterstützung: Die Zahl der Wohngeldhaushalte hat sich vom Jahr 2022 auf das Jahr 2024 fast verdoppelt.

Gleichzeitig bleiben die strukturellen Merkmale weitgehend konstant: Der Anteil der reinen Wohngeldhaushalte ist über die Jahre hoch und die überwiegende Zahl der Haushalte erhält einen Mietzuschuss. Einpersonenhaushalte und Haushalte mit fünf und mehr Personen sind überdurchschnittlich häufig auf Wohngeld angewiesen.

Die Daten verdeutlichen zudem weiterhin eine hohe Wohnkostenbelastung der betroffenen Haushalte in Niedersachsen. Insgesamt unterstreichen die Ergebnisse die anhaltende Relevanz des Wohngeldes als unterstützendes Instrument zur Sicherung angemessenen Wohnraums für einkommensschwächere Haushalte.

Amtliche Wohngeldstatistik

Die Wohngeldstatistik wird auf Grundlage der §§ 34−36 Wohngeldgesetz (WoGG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) als dezentrale Bundesstatistik erhoben. Auskunftspflichtig sind die Wohngeldbehörden (§ 34 Abs. 2 WoGG). Die Statistik basiert auf einer laufenden Erfassung aller Wohngeldanträge und -entscheide in Niedersachsen. Die Wohngeldbehörden melden diese Daten quartalsweise an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Die im Detail an das LSN zu meldenden Angaben sind von der Art des Entscheides abhängig (s. § 35 Abs. 1 WoGG – Erhebungsmerkmale).

Weitere Informationen, methodische Hinweise sowie Ergebnistabellen zum Thema Wohngeldstatistik finden Sie unter: www.statistik.niedersachsen.de.

Fußnoten